HVB Konferenz
Die Zusammensetzung
In der HVB-Konferenz sind alle Mitgliedskommunen der KAI vertreten.
Jede Mitgliedskommune hat eine Stimme.
Sitzungen
Die HVB-Konferenz wird von dem/der Vorsitzenden einberufen. Die Einladung ist schriftlich mit einer Frist von 14 Tagen jedem Gesellschafter mitzuteilen. In der Einladung ist die Tagesordnung auszuweisen. Die HVB-Konferenz soll einmal im Jahr einberufen werden.